Schlichtungsantrag

1. Hinweise und Erläuterungen

Sind Sie ein privater Verbraucher und beziehen Sie Strom oder Erdgas zu privaten Zwecken?

Die Voraussetzung für einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie ist der Energiebezug zu überwiegend privaten Zwecken bzw. die private Anschlussnutzung. Keine privaten Verbraucher sind: Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Stiftungen, geschäftliche Wohnungsverwaltungen und Freiberufliche/Selbstständige im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

Um welche Versorgungsart geht es in Ihrer Beschwerde?

Betrifft Ihre Beschwerde sowohl die Versorgung mit Strom als auch mit Erdgas, stellen Sie bitte zwei getrennte Anträge an die Schlichtungsstelle.

Trifft eine der folgenden Optionen auf Ihren Beschwerdegegenstand zu?

Zu meinem Beschwerdegegenstand gibt es bereits:

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Was ist ein Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Außergerichtliche Mahnungen/Zahlungsaufforderungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros sind kein gerichtliches Mahnverfahren. Das Schlichtungsverfahren bleibt auch nach Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zulässig. Die Schlichtungsstelle wird sich für ein Ruhen des gerichtlichen Mahnverfahrens einsetzen.

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Das Schlichtungsverfahren bleibt regelmäßig zulässig, wenn beim Gericht nur eine Klage auf Duldung der Versorgungsunterbrechung oder ein einstweiliges Anordnungsverfahren anhängig ist.

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Was ist ein Gerichtsverfahren?

Wurde bezüglich des Beschwerdegegenstandes bereits ein Gerichtsverfahren durch den Verbraucher oder das Energieversorgungsunternehmen eingeleitet, behandelt ein ordentliches Gericht (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof) die Streitigkeit. Der Schlichtungsantrag ist dann nicht zulässig.

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Was ist ein rechtskräftiges Urteil?

Ein rechtskräftiges Gerichtsurteil ist eine nicht mehr anfechtbare richterliche Entscheidung. Liegt ein rechtkräftiges Urteil bezüglich des Beschwerdegegenstandes vor, ist die Streitigkeit rechtlich gesehen abgeschlossen. Die außergerichtliche Schlichtung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Ein Vollstreckungsbescheid beendet das gerichtliche Mahnverfahren und ermöglicht dem Gläubiger, seine Geldforderung zwangsweise gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Ist bereits ein Vollstreckungsbescheid zu Ihrem Beschwerdegegenstand erfolgt, ist die Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Energieversorgungsunternehmen rechtlich abgeschlossen. Die außergerichtliche Schlichtung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

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Was kann eine solche Einigung sein?

Übereinkünfte zwischen den Beteiligten außerhalb eines Gerichts sind außergerichtliche Einigungen. Neben einer Schlichtung durch eine Schieds- oder Schlichtungsstelle können dies auch Vergleiche, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Einigungen über einen Mediator sein. Haben Sie sich bereits auf diese Weise mit dem Energieversorgungsunternehmen geeinigt, ist diese Einigung für beide Seiten verbindlich. Der Schlichtungsantrag ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

2. Einigungsversuch mit dem Energieversorgungsunternehmen

Eine Voraussetzung für die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle Energie e.V. ist, dass Sie sich bereits bei dem Unternehmen beschwert haben. Haben Sie sich bereits beschwert?

An welches Unternehmen haben Sie Ihre erste Beschwerde gerichtet?

Wie haben Sie sich mit Ihrem aktuellen Beschwerdeziel erstmals bei dem Energieversorgungsunternehmen beschwert?

Mit einer Beschwerde bringen Sie zum Ausdruck, dass und warum Sie mit der Vorgehensweise des Unternehmens nicht einverstanden sind. Eine allgemeine Anfrage oder eine Willenserklärung, wie z. B. eine Kündigung stellen daher noch keine Beschwerde dar. Dies bedeutet, dass Sie sich zunächst mit einer Beschwerde an das Unternehmen wenden müssen, wenn z. B. Ihre Kündigung nicht akzeptiert wird.

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten *

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Bitte laden Sie hier nur die Beschwerde an das Unternehmen hoch. Sie haben die Möglichkeit im Verlauf des Antrags weitere Dokumente (z. B. Vertragsunterlagen) anzufügen.

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Bitte reichen Sie die Dokumente erst nach, nachdem Ihnen die Schlichtungsstelle ein Aktenzeichen benannt hat und geben Sie dieses immer an.

Bitte beachten Sie: Die Beschwerde an das Unternehmen dokumentiert den Inhalt Ihrer Beschwerde und ist daher wichtig für die weitere Bearbeitung. Die Schlichtungsstelle wird dieses ggf. nachfordern. Das spätere Nachreichen der Beschwerde kann eine verlängerte Bearbeitungszeit Ihres Antrags verursachen.

Haben Sie sich nach Ihrer telefonischen Beschwerde noch einmal schriftlich (Brief, Fax, Mail) an das Unternehmen gewandt?

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten *

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Bitte laden Sie hier nur das Schriftstück hoch, das Sie ggf. nach einer telefonischen Beschwerde an das Unternehmen gerichtet haben. Sie haben die Möglichkeit im Verlauf der Antragsstellung weitere Dokumente (z. B. Vertragsunterlagen) anzufügen.

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Bitte reichen Sie die Dokumente erst nach, nachdem Ihnen ein Aktenzeichen benannt wurde und geben Sie dieses immer an.

Bitte beachten Sie: Die Beschwerde an das Unternehmen dokumentiert den Inhalt Ihrer Beschwerde und ist daher wichtig für die weitere Bearbeitung. Die Schlichtungsstelle wird dieses ggf. nachfordern. Das spätere Nachreichen der Beschwerde kann eine verlängerte Bearbeitungszeit Ihres Antrags verursachen.

Haben Sie eine ablehnende Antwort des Unternehmens auf Ihre Beschwerde erhalten?

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten *

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Bitte laden Sie hier nur die Antwort des Unternehmens hoch. Sie haben die Möglichkeit im Verlauf des Antrags weitere Dokumente (z.B. Vertragsunterlagen) anzufügen.

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Bitte reichen Sie die Dokumente erst nach, nachdem Ihnen die Schlichtungsstelle ein Aktenzeichen benannt hat und geben Sie dieses immer an.

Bitte beachten Sie: Die ablehnende Antwort des Unternehmens dokumentiert die Auffassung des Unternehmens zu ihrer Beschwerde und ist daher wichtig für die weitere Bearbeitung. Die Schlichtungsstelle wird dieses ggf. nachfordern. Das spätere Nachreichen der Antwort kann eine verlängerte Bearbeitungszeit Ihres Antrags verursachen.

* Pflichtfeld

3. Beschwerdegegenstand

Worum geht es in Ihrer Beschwerde vorrangig? (Mehrfachauswahl möglich)

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Bitte wählen Sie diesen Beschwerdegegenstand, wenn die Abrechnung aus Ihrer Sicht nicht korrekt ist, z.B. wenn die von Ihnen gemeldeten Zählerstände oder von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen nicht in der Abrechnung aufgeführt werden; oder wenn die berechneten Abschlagzahlungen Ihrer Ansicht nach zu hoch sind.

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Bitte wählen Sie diesen Beschwerdegegenstand, wenn die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger streitig sind, z.B. wenn Ihnen ein vertraglich vereinbarter Bonus nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt wird, Ihre Kündigung vom Unternehmen nicht akzeptiert wird oder der Vertrag Ihrer Auffassung nach nicht oder mit einem anderen Inhalt zustande gekommen ist.

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Bitte wählen Sie diesen Beschwerdegegenstand, wenn sich beim Wechsel von Ihrem Altversorger zum Neuversorger oder bei der An- bzw. Abmeldung Ihres Anschlusses Probleme ergeben haben (z.B. Ihr neuer Versorger beliefert Sie nicht zum gewünschten Zeitpunkt; die Grundversorgung wurde eingerichtet, obwohl Sie den neuen Versorger schon beauftragt haben.

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Bitte wählen Sie diesen Beschwerdegegenstand, wenn die Streitigkeit den Strom- bzw. Erdgaszähler betrifft, also z.B. Ihr Zähler bzw. Ihre Zählernummer verwechselt wurde, eine Befundprüfung des Zählers durchgeführt und Fehler festgestellt wurden).

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Bitte wählen Sie diesen Beschwerdegegenstand, wenn Sie mit Ihrem Strom- bzw. Erdgasversorger oder Netzbetreiber Streitigkeiten infolge von Baumaßnahmen und/oder entstandenen Sachschäden haben (z.B. Sie wünschen einen neuen Netzanschluss, Ihr Netzanschluss wurde baulich verändert, Ihnen ist ein Schaden durch eine Überspannung im Netz oder in Folge eines Stromausfalles entstanden).

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Bitte wählen Sie „Sonstiges“, wenn keiner der genannten Beschwerdegegenstände auf Ihr Anliegen zutrifft.

* Pflichtfeld

4. Beschwerdegrund

Sachverhalt

Um Ihren Schlichtungsantrag bearbeiten zu können, benötigen die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle Energie konkrete Informationen zum Sachverhalt: Was ist passiert, konkrete Beschreibung des Beschwerdegegenstandes, Verlauf der Korrespondenz mit dem Unternehmen, eventuelle Reaktionen des Unternehmens.
Bitte beachten Sie: Es ist nicht ausreichend, nur auf beigefügte Schriftstücke zu verweisen. Dies führt zu Nachfragen und damit zur Verzögerung der Bearbeitung.

Beschwerdeziel

Bitte formulieren Sie genau, was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten. Dies ist Voraussetzung für die Bearbeitung Ihres Antrages, damit die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle Energie das Ziel ihrer Beschwerde an das Unternehmen nachvollziehen können.
Bitte beachten Sie: Es ist nicht ausreichend, nur auf beigefügte Schriftstücke zu verweisen. Dies führt zu Nachfragen und damit zur Verzögerung der Bearbeitung.

* Pflichtfeld

5. Ihre Daten

Stellen Sie den Antrag?

Alle Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar.

Ihre Daten als Vertreter der anderen Person.

Ihre Daten

Bitte geben Sie Ihre Daten ein.

* Pflichtfeld

6. Angaben zum Netzbetreiber

Angaben zum Netzbetreiber (soweit bekannt)

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Netzbetreiber sind Versorgungsunternehmen, die Energie im Strom- oder Gasversorgungsnetz verteilen. Die Netzbetreiber sind gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Strom- oder Gasnetzes verantwortlich. Der Name Ihres Netzbetreibers kann sowohl direkt auf Ihrem Strom- bzw. Erdgaszähler als auch in den Vertragsunterlagen Ihres Anschlusses oder auf der Abrechnung stehen. Die Bundesnetzagentur bietet auf ihrer Website zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle in Deutschland tätigen Netzbetreiber.

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In der Regel ist die Nummer Ihres Strom- oder Erdgaszählers in den Vertragsunterlagen des Versorgers vermerkt. Des Weiteren befindet sich die Zählernummer immer direkt auf dem Zähler selbst.

7. Datenkontrolle und Einverständniserklärung

1. Hinweise

2. Einigungsversuch mit dem Energieversorgungsunternehmen

3. Beschwerdegegenstand

4. Beschwerdegrund

5. Ihre Daten

6. Netzbetreiber

Einverständniserklärung

Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle Energie e.V. Ihre Angaben nur dann bearbeiten kann, wenn diese vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Stimmen Sie der Erklärung bitte zu, sofern alle Ihre Angaben richtig sind.

Datenschutzinformation für das Schlichtungsverfahren

1. Für welche Datenverarbeitung gilt diese Datenschutzinformation und wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Wenn Sie bei der anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V. (im Folgenden Schlichtungsstelle Energie) einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens stellen oder als natürliche Person von einem Schlichtungsverfahren betroffen sind, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dies geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dieser Datenschutzhinweis erläutert, welche personenbezogenen Daten der Antragsteller sowie gegebenenfalls weiterer, vom Schlichtungsverfahren betroffener Personen erfasst und wie diese Daten verarbeitet und genutzt werden.

  • Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 DS-GVO:
    Schlichtungsstelle Energie e.V.
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin
    Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
    Telefax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69
    E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
    Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de
    Vorstand:
    Dr.-Ing. Anke Tuschek, Vorsitzende
  • Datenschutzbeauftragte:
    Sonja Stempel
    Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
    E-Mail: datenschutz(at)schlichtungsstelle-energie.de

2. Was ist mit personenbezogenen Daten gemeint?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu zählen z. B. der Name, die Wohnadresse, personalisierte E-Mail-Adressen, die Telefonnummer, die IP-Adresse, Versorgungsart und –verträge, Vertragskontonummern, Kundennummern sowie die Zählernummern und Zählerstände der genutzten Lieferstelle.

3. Bei wem erheben wir personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten werden bei Ihnen selbst erhoben, wenn sie einen Schlichtungsantrag stellen. Wir erheben sie ferner bei vom jeweiligen Schlichtungsverfahren betroffenen Versorgungsunternehmen, bei von Verbrauchern beauftragten Vergleichsportalen, staatlich anerkannten Prüfstellen, Eichbehörden oder über öffentlich zugängliche Quellen wie zum Beispiel das Internet.

4. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um auf Antrag eines Verbrauchers das gesetzlich garantierte Schlichtungsverfahren durchzuführen. Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO, §§ 2,4 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sowie § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz. Weiterhin verarbeiten wir personenbezogene Daten im Rahmen unseres berechtigten Interesses, die Qualität des Schlichtungsverfahrens zu sichern und zu verbessern.
Nehmen Sie mit der Schlichtungsstelle Energie durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten ohne Zusammenhang mit einem Schlichtungsantrag Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Jegliche Verarbeitung erfolgt nur zu den in diesem Datenschutzhinweis genannten Zwecken und in dem zur Erreichung des jeweiligen Zwecks oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlichen Umfang. Personenbezogene Daten werden von der Schlichtungsstelle Energie weder veröffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn die Weitergabe im Fall von Angriffen auf die Netzinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.

5. Welchen Empfängern übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten?
Die erhobenen personenbezogenen Daten übermitteln wir im Rahmen und zum Zwecke der Durchführung des Schlichtungsverfahrens an diejenigen Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Messdienstleister, staatlich anerkannte Prüfstellen für Messeinrichtungen sowie Vergleichsportale, die von dem jeweiligen Schlichtungsverfahren betroffen sind und/oder die zu einer einvernehmlichen Streitbeilegung beitragen können.
Dokumente und Stellungnahmen mit personenbezogenen Daten, die Antragsteller oder Versorgungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Schlichtungsantrag sowie während des Schlichtungsverfahrens bei uns einreichen, werden zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach § 17 (VSBG) der jeweiligen Gegenseite bzw. den anderen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gegeben.
In die automatisierte Datenverarbeitung sowie die Löschung bzw. Entsorgung von Daten sind im Auftrag der Schlichtungsstelle Energie eingebunden:

Die beauftragten Unternehmen unterliegen den gleichen gesetzlichen Anforderungen an die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen wie die Schlichtungsstelle Energie. Sie haben sich gegenüber der Schlichtungsstelle Energie zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet, die den gesetzlichen Vorschriften sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

6. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Schlichtungsverfahrens. Sofern wir aufgrund gesetzlicher oder anderer Vorschriften dazu verpflichtet sind, die Daten aufzubewahren (beispielsweise zur Vorlage bei einer Steuerbehörde oder in Verbindung mit einem voraussichtlichen Rechtsstreit), werden die Daten darüber hinaus im gesetzlich zulässigen Rahmen gespeichert.

7. Wie können Sie auf personenbezogene Daten, die Sie uns überlassen haben oder die im Zusammenhang mit einem Schlichtungsverfahren über Sie gespeichert wurden, zugreifen und sie ändern oder zurücknehmen?
Wenn wir im Besitz Ihrer personenbezogenen Daten sind oder Sie dies vermuten, haben Sie verschiedene Rechte im Hinblick auf diese Daten. Wenn Sie sich in diesem Zusammenhang an uns wenden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

  • Art 15 DS-GVO
    Sie haben das Recht, spätestens innerhalb eines Monats in Form einer schriftlichen oder elektronischen Zusammenfassung Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte als Betroffene/r zu erhalten. Auf Verlangen kann die Auskunft auch mündlich erteilt werden. Wir sind nur verpflichtet, diese Auskunft gegenüber einer betroffenen Person, die ihre Identität bzw. eine wirksame Bevollmächtigung nachgewiesen hat, zu erteilen. Die Frist zur Auskunftserteilung kann in begründeten Fällen um bis zu zwei Monate verlängert werden.
  • Art 16 DS-GVO
    Sie haben das Recht, von der Schlichtungsstelle Energie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Sie betreffen, zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke, zu denen wir Ihre Daten verarbeiten, haben Sie auch das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
  • Art 17 DS-GVO
    Sie können gemäß Art. 17 DS-GVO von uns verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Zu einer Löschung sind wir in den in Art. 17 lit. a) bis f) DS-GVO beschriebenen Fällen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Schlichtungsstelle Energie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet ist. Ist die Schlichtungsstelle Energie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet, so werden die gespeicherten personenbezogenen Daten und pseudonymisierten Nutzungsdaten mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unwiederbringlich gelöscht.
  • Art 18 DS-GVO
    Sie haben auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen von uns zu verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken (sperren). Sie können eine Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen, wenn Sie die Richtigkeit der bei uns über Sie gespeicherten Daten bestreiten, für eine angemessene Dauer, die wir benötigen, um die Richtigkeit Ihrer Daten zu überprüfen. Weiterhin können sie die Sperrung verlangen, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist und Sie statt einer Löschung die Sperrung verlangen. Ferner dürfen Sie die Sperrung verlangen, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen und Sie sie jedoch brauchen, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen. Wenn Sie einer Verarbeitung, die wir im Rahmen unseres berechtigten Interesses für erlaubt halten, widersprechen, können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber den von Ihnen geltend gemachten Gründen überwiegen.
  • Art. 13 Abs. 2 lit. c) DS-GVO
    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder, um unsere eigenen berechtigten Interessen zu wahren. Wenn Ihre Datenverarbeitung im Einzelfall auf einer Einwilligung beruht, haben Sie jederzeit das Recht diese formlos zu widerrufen. In diesem Fall bleibt die Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf auf der Grundlage der Einwilligung rechtmäßig.
  • Art. 21 DS-GVO
    Falls wir Ihre Daten nutzen, weil dies unserer Ansicht nach unseren berechtigten Interessen entspricht, und Sie dem nicht zustimmen, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu. Wir werden innerhalb eines Monats auf Ihre Anfrage reagieren (in bestimmten Fällen sind wir jedoch gegebenenfalls berechtigt, diesen Zeitraum zu verlängern). In der Regel werden wir Ihnen nur unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen widersprechen.

8. Welche Rechte haben Sie, sich an übergeordnete Stellen zu wenden?
Sie haben das Recht sich bei der zuständigen örtlichen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dies ist der

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Besuchereingang:
Puttkamerstraße 16-18
Mailbox(at)datenschutz-berlin.de

9. Wie sichern wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Wir haben technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen sowie Ihre personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend angepasst.

10. Wie lange gelten diese Datenschutzinformationen?
Die Datenschutzerklärung ist aktuell und datiert vom 03.08.2021. Die Schlichtungsstelle behält sich vor, die Datenschutzerklärung bei Bedarf, insbesondere zur Anpassung an eine Weiterentwicklung der Website oder Implementierung neuer Technologien, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Berlin, den 03.08.2021

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