21 Mär 2012
Der Beirat der Schlichtungsstelle Energie hat sich heute zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin getroffen. Der Beirat ist paritätisch mit Vertretern der Energiewirtschaft und Verbrauchervertretern sowie weiteren Vertretern des öffentlichen Lebensbesetzt. Zum Beiratsvorsitzenden wurde Herr Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW, gewählt.
Der Beirat ist das Beratungsgremium der Schlichtungsstelle Energie, in dem die Verbraucherseite, das Bundeswirtschafts-sowie das Bundesverbraucherschutzministerium und die Energiewirtschaft ihr Know How bündeln und Grundsätze für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle erarbeiten.„Auch hier führen wir die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verbrauchervertretern und Energiewirtschaft fort, die wir mit der gemeinsamen Gründung der Schlichtungsstelle begonnen haben“, sagte Udo Sieverding, neuer Vorsitzender des Beirats. „Zu unseren Aufgaben zählt die Unterstützung des Ombudsmannes und der Geschäftsführung. Auch die Inhalte der Verfahrensordnung, die Grundlage der Schlichtung ist, werden im Beirat diskutiert und fortentwickelt.“
Anlässlich der Beiratssitzung zog die im November 2011 gestartete Schlichtungsstelle Energie nach den ersten Monaten ihrer Tätigkeit eine positive Bilanz: „Der Bedarf einer Schlichtungsstelle rund um Fragen der Energieversorgung ist vorhanden. Dies zeigt die hohe Zahl der Anfragen“, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie. „In 250 Fällen konnte die Schlichtungsstelle bereits eine Einigung zwischen Versorger und Verbraucher erzielen, ohne dass ein förmliches Verfahren eingeleitet werden musste. In rund 90 Schlichtungsverfahren gelang eine einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten bzw. wurden Schlichtungsempfehlungen durch den Ombudsmann Dieter Wolst ausgesprochen.“ Weitere 250 Anfragen lagen nicht im Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle.
Zudem veröffentlichte die Schlichtungsstelle Energie ihren ersten Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2011, der auf der Website unter www.schlichtungsstelle-energie.de abgerufen werden kann.
Zum Hintergrund:
Private Haushaltskunden können sich bei Streitigkeiten mit ihrem Energieversorgeran die Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung ist, dass sie sich mit ihren Anliegen zunächst direkt an das jeweilige Unternehmen gewandt haben. Kann dabei keine Lösung erzielt werden, können Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen. Die Unternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen.
Der unabhängige und neutrale Ombudsmann der Schlichtungsstelle prüft dann, ob eine Beschwerde zur Schlichtung angenommen werden kann. Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, wird der Ombudsmann die Standpunkte aller Beteiligten intensiv prüfen und in der Regel anschließend eine Schlichtungsempfehlung abgeben, die zwischen den Beteiligten vermitteln soll.